Bezieher von Bürgergeld können seit dem Sommer Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro monatlich anrechnungsfrei zusätzlich zum Regelbedarf erhalten, wenn sie an einer entsprechenden Maßnahme teilnehmen, die zu einem Berufsabschluss führt. Voraussetzung ist, dass es sich um eine “abschlussbezogene Weiterbildung” handelt. Es muss sich entweder um eine Berufsausbildung oder eine Umschulung handeln.
Der Kurs muss mindestens acht Wochen besucht werden, um einen Anspruch erlangen zu können.
Damit einhergehend fällt auch automatisch der Vermittlungsdruck.
Als Anerkennung wird zudem für eine bestandene Zwischenprüfung eine Prämie von 1.000 Euro und für eine bestandene Abschlussprüfung eine Prämie von 1.500 Euro ausgezahlt.