FAQ's der optrain GmbH

Fragen und Antworten

Entstehen meinem Unternehmen eigene Kosten?

Je nach Unternehmensgröße und Maßnahme können Lehrgangskosten und Arbeitsentgeltzuschüsse teilweise oder vollständig durch die Beundesagentur für Arbeit übernommen werden. Ob und in welcher Höhe ein Eigenanteil entsteht, klären wir gemeinsam mit Ihnen und dem zuständigen Ansprechpartner der Agentur für Arbeit

Was ist das Qualifizierungschancengesetz (QCG)?

Das Qualifizierungschancengesetz fördert die beruflichen Weiterbildungen von Beschäftigten.

Ziel ist es, Mitarbeitende gezielt zu qualifizieren, damit Betriebe dem steigenden Fachkräftemangel - insbesondere in Branchen wie Sicherheit sowie Pflege und Betreuung - besser begegnen zu können.

Welche Voraussetzungen müssen Mitarbeitende für eine QCG- Förderung erfüllen?

Die wichtigsten Voraussetzungen sind:

  • bestehendes Arbeitsverhältnis im Unternehmen
  • die letzte abgeschlossene Berufsausbildung liegt mindestens 2 Jahre zurück,
  • regelmäßige Arbeitszeit von mindestens 20 Wochenstunden,
  • die geplante Qualifizierung umfasst mindestens 120 Unterrichtsstunden.
Welche Weiterbildungen können über das QCG gefördert werden?

Über das QCG sind sowohl abschlussorientierte Weiterbildungen (z.B. Umschulungen zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit) als auch sonstige berufliche Weiterbildungen wie Deeskalationstraining, Zusatzqualifikationen in der Pflege oder die Vorbereitung auf die AEVO- Prüfung förderbar.

Wie hoch ist die Förderung für die Lehrgangskosten und Arbeitsentgeltzuschüsse?

Die Förderhöhe hängt von der Unternehmensgröße und der Art der Maßnahme ab.

  • Nach §81 SGB III (abschlussorientiert):
    • Für alle Betriebsgrößen sind bis zu 100 % Lehrgangskosten und bis zu 100 % Arbeitsentgeltzuschuss möglich.
  • Nach §82 SGB III (sonstige Weiterbildungen):
    • Betriebe mit uner 50 Beschäftigten: Lehrgangskosten bis zu 100 %, Arbeitsentgeltzuschuss bis 75 %
    • Betriebe mit 50 - 499 Beschäftigte: Lehrgangskosten 50 % (100% bei Schwerbehinderung oder ab 45 Jahren), Arbeitsentgeltzuschuss 50 %
    • Ab 500 Beschäftigte: Lehrgangskosten 25 %, Arbeitsentgeltzuschuss 25 %
Wie läuft der Weg von der Beratung bis zum Kursstart ab?

Typischerweise in folgenden Schritten:

  1. Kontaktaufnahme mit Optrain - wir beraten Sie zu passenden Maßnahmen für Ihre Mitarbeitenden.
  2. Prüfung der Fördervoraussetzungen - gemeinsam mit Ihnen und der Agentur für Arbeit
  3. Antragsstellung auf Förderungen nach §81 oder §82 SGB III.
  4. Bewilligung und Kursplanung - wir stimmen Strattermine, Ablauf und ggf. Praktika mit Ihnen ab.
  5. Durchführung der Qualifizierung - inkl. Feedback und Dokumentation für Ihren Betrieb.