Das sind QCG-Maßnahmen - Investieren Sie in Ihr Team

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QCG-Maßnahmen

Was ist das Qualifizierungschancengesetz?

Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) fördert die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten, um den Anforderungen des Arbeitsmarktes gerecht zu werden - besonders in den Branchen mit steigendem Qualifizierungsbedarf wie der Sicherheits- und Pflegebranche.

Arbeitgeber können für Ihre Mitarbeitenden finanzielle Unterstützung durch die Bundesagentur für Arbeit erhalten - etwa für Lehrgangskosten oder Arbeitsentgeldzuschüsse während der Weiterbildung.

Ziel ist es Fachkräfte zu sichern und Betrieben langfristig qualifiziertes Personal zur Verfügung zu stellen.

Maßnahmen die über das QCG förderbar sind ...

Sicherheit 

  • Umschulung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit
  • Fachkraft für Schutz und Sicherheit TQ1
  • Vorbereitung auf die Externprüfung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit
  • Geprüfte Schutz und Sicherheitskraft 
  • Sicherheits- und Servicekraft ÖPV
  • Tarifkundeschulung einschließlich der bahntechnisch unterwiesene Person
  • Vorbereitung auf die mündliche Sachkundeprüfung nach §34a GewO
  • Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung nach §34a GewO (Online)
  • Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung nach §34a GewO im Schnellkurs (innerhalb von 16 Unterrichtstagen möglich)
  • Deeskalationstraining und interkulturelle Kompetenz

Pflege und Betreuung

  • Pflegehelfer mit LG1 und LG2
  • Pflegehelfer mit LG1 und LG2 mit zusätzlichem Führerscheinerwerb Kl. B
  • Betreuungskraft nach §§43b 53b SGB XI
  • Betreuungskraft nach §§43b, 53b SGB XI mit zusätzlichem Führerscheinerwerb Kl. B
  • Weiterbildung für Betreuungskräfte zum Pflegehelfer mit LG1 und LG2
  • Zusatzqualifikation LG1 und LG2 für bestehende Pflegekräfte

Sonstige Kurse

  • Vorbereitung auf die AEVO Prüfung

Fördermöglichkeiten mittels QCG

  • Maßnahmen nach §81 (2) SGB III
    • Abschlussorientierte Weiterbildungen bei fehlendem Berufsabschluss
  • Für alle Betriebsgrößen gültig
    • Lehrgangskosten 100 %
    • Arbeitsentgeldzuschuss bis zu 100 %
  • Maßnahmen nach §82 SGB III
    • Sonstige berufliche Weiterbildungen (nicht abschlussorientiert)
    • Fördermöglichkeiten abhängig von der Betriebsgröße
  • Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigte
    • Lehrgangskosten: 100 %
    • Arbeitsentgeldzuschuss: 75 %
  • Betriebe mit 50 - 499 Beschäftigte
    • Lehrgangskosten: 50 % (bis zu 100 % bei Schwerbehinderung oder Vollendung des 45ten Lebensjahres)
    • Arbeitsentgeldzuschuss: 50 %
  • Betriebe mit 500 oder mehr Beschäftigten
    • Lehrgangskosten: 25 %
    • Arbeitsentgeldzuschuss: 25 %

Voraussetzungen für eine Förderung durch das QCG

  • die Beschäftigten müssen sich in einem bestehenden Arbeitsverhältnis beim Arbeitgeber befinden
  • die letzte abgeschlossene Berufsausbildung muss mindestens zwei Jahre zurückliegen
  • es besteht eine regelmäßige Arbeitszeit von mindestens 20 Wochenstunden
  • die geplante Qualifizierungsmaßnahme muss einen Umfang von mehr als 120 Stunden haben